Allgemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutz:

 

1. Geltungsbereich:

Gegenwärtige und zukünftige Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und erfüllt.

2. Vertragsabschluß:

Der Auftraggeber erteilt einen Auftrag, an den er vier Wochen gebunden ist. Mit Annahme dieses Auftrages durch uns kommt ein Vertrag zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftrags­bestätigung oder konkludent durch Erfüllung erfolgen.

3. Selbstbelieferungsklausel und Änderungsvorbehalt:

Die vereinbarten Liefer-­ bzw. Reparaturfristen sind unverbindlich. Wir verpfichten uns zur termingerechten Lieferung, unter dem Vorbehalt, von unseren jeweiligen Lieferanten rechtzeitig beliefert zu werden. Änderungen in Ausführung und Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben vorbehalten.

4. Preise:

Grundsätzlich gelten die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise. Preis­erhöhungen bleiben, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegen­stehen, vorbehalten. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Ersatzteile sowie Reparaturen sind netto zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von einer Frist einer Wochen nach Erhalt reklamiert werden. Bei Warenbestellung und Reparaturen werden die Versandkosten individuell berechnet und sind der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ausgewiesen. Bei sämtlichen Reparatur­en, Innen- wie Aussendienst werden Montagezeit, Fahrtzeit und Fahr­zeugkosten gesondert berechnet.

5. Zahlungen:

Bruttorechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen rein netto, oder bei Erteilung einer Einzugsermächtigung innerhalb von 7 Tagen mit 2 % Skonto, sofern alle Forderungen ausgeglichen sind. Nettorechnungen und Auslandsrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Erfolgt der Rechnungsausgleich nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, zahlt der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz ab 14 Tage nach Rechnungsdatum.

6. Annahmeverzug:

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der ihm von uns angebotenen Leistung in Verzug oder lehnt er die Erfüllung endgültig ab, so können wir nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragserfüllung ablehnen und/oder Schadensersatz mindestens in Höhe einer Pauschale von 15 % der Auftragssumme verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, daß uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

7. Aufrechnungsverbot:

Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind ausdrück­lich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechts­kräftig festgestellte Forderungen.

8. Versand, Gefahrübergang:

Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Ware auf den üblichen Versandweg gebracht wurde. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine Einwilligung, daß die Ware ggf. vom Herstellerwerk direkt an ihn übersandt wird. Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers kann auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

9. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünf­tigen Warenlieferungen und Dienst­- oder Werkleistungen, innerhalb der Geschäfts­verbindung, einschließlich aller Nebengeschäfte, bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, bis alle Forderungen, die wir gegen den Auftraggeber in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen oder sonstigen Leistungen (insbesondere Arbeits­- und Anfahrts­kosten) nachträglich erwerben, beglichen haben. Der Auftraggeber darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Veräuße­rung stehen Be­- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertungen gleich. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künf­tigen Veräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber, soweit nicht bereits geschehen, mit Einbeziehung dieser Lieferungs­ und Zahlungsbedingungen bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Diese Rechte dienen zur Sicherung in Höhe des Rechnungsbetrages der jeweils veräußerten Vorbehalts­ware. Die Abtretung ist auf 120 % unserer Forderungen begrenzt. Der Auftragge­ber ist verpfichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer jedwede erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Auftraggeber verpfichtet sich mit Dritten keine Abtretungsverbote zu vereinbaren. Bereits bestehende Abtretungsverbote sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf für uns einzuziehen. Die Beiträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Wird durch Montage und sonstiger Verwertung die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so steht uns das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand zu, in dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Lieferungs­- und Zahlungs­bedingungen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen unserer Vorbehalts­ waren sind, solange sie in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muß der Auftraggeber unverzüg­lich schriftlich mitteilen (§ 402 BGB). Bei Pfändungen hat der Auftraggeber uns unverzüglich Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehaltes an der gepfändeten Sache bestätigt. Interventionskosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpfichtet, seinen Abnehmern un­seren Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und aufzuerlegen.

11. Gewährleistung:

Zugesandte Ware kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auf Kosten des Auftraggebers und transportsicher verpackt zurückgesandt werden, sofern die Ware orginalverpackt ist. Dieses Rückgaberecht besteht jedoch nicht für Medikamente und Sonderbeschaffungen. Der Auftraggeber ist verpfichtet, die gelieferte Ware innerhalb von 3 Tagen auf Män­gel hin zu überprüfen. Mängel, die derart offenkundig sind, daß sie auch dem nicht fachkundigen Vertragspartner ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, sind uns gegenüber  maximal innerhalb von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Mangels uns gegenüber anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Fristen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Wir treten hiermit die Gewährleistungs­ bzw. Garantieansprüche gegen die Her­steller und/oder unsere Vorlieferanten der gelieferten Waren an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Soweit der Auftraggeber die abgetretenen Gewährleistungsansprüche erfolgreich außer­ gerichtlich geltend machen kann, haften wir in keiner Weise. Wir leisten Gewähr, wenn der Auftraggeber die abgetretenen Gewährleistungs­ bzw. Garantieansprüche gegen den Hersteller außergerichtlich erfolglos geltend gemacht hat. Jeglicher Gewährleistungspflicht kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung nach. Der Auftraggeber bleibt jedoch bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Da­ rüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlos­sen. Das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers entfällt vollständig, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen, ins­ besondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff ver­ursacht worden sind. Dasselbe gilt, wenn der Fehler auf unsachgemäße Benutzung oder Bedienung des Auftragsgegenstandes zurückzuführen ist. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Gewährleistung beträgt 12 Monate, ab dem Tag des Gefahrenüberganges. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Verschleißteilen. Technische Änderungen und Abweichungen des Liefergegenstandes, die die maßgebliche Funktion des Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar und bleiben während der Lieferzeit ausdrücklich vorbehalten. Zusicherungen hinsichtlich der Eigenschaften von Werk­ und Dienstleistungen sind nur in ausdrücklicher und schriftlicher Form rechtsverbindlich. Auf dieses Schrift­ formerfordernis kann nicht durch mündliche oder konkludente Vereinbarung ver­zichtet werden. Über die vorstehende Regelung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

12. Reparaturen:

Reparaturen und Umbauten von Geräten werden zu folgenden Bedingungen durchgeführt:
a) Arbeitszeiten und werden in Arbeitseinheiten (AE) zu je 15 Minuten (mind. jedoch 2 AE je Anfahrt) berechnet, alternativ kommen die Reparaturpauschalen zur Anwendung.
b) Alle Reparaturen werden ausschließlich in unserer Werkstatt ausgeführt.
c) Nebenkosten können in der tatsächlich anfallenden Höhe berechnet werden.
d) Zusätzlich benötigtes Montagematerial und evtl. speziell anzufertigende Teile werden berechnet.
e) Eingesandte Reparaturgegenstände müssen frei von gesundheitsschädlichen Viren und Keimen sein. Insbesondere Hand- und Winkelstücke sind vor Reparatureinsendung zu sterilisieren.
f) Reparaturgegenstände die uns ohne Fehlerangabe erreichen, werden geprüft, festgestellte Mängel werden beseitigt. Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entstandene Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat; ein benötigtes Teil nicht zu beschaffen ist;  der Auftrag vom Kunden während der Ausführung zurückgezogen wurde; sonstige, vom Kunden zu vertretende Umstände eingetreten sind.
g) Der Gewährleistungsanspruch für Reparaturen bezieht sich auf die von uns verbauten Ersatzteile, nicht auf die nicht ausgetauschten Bauteile.

13. Haftung:

Schadensersatzansprüche für solche Schäden, die sich aufgrund einer von uns zu vertretenen Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung oder ge­lieferten Ware ergeben (Mangelfolgeschäden) sind der Art und der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schadens begrenzt. Die Frist für die Verjährung von Mangelfolgeschäden beträgt ein Jahr. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit unserer Erfüllungs­- oder Verrichtungs­gehilfen ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um wesentliche Vertragspfichten (Kardinalpfichten) oder um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen handelt.

14. Sonstiges:

a) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß alle durch die Geschäftsverbindung anfallenden Daten bei uns EDV­-mäßig gesammelt und verar­beitet werden.
b) Auf die Rechtsbeziehungen der Parteien findet ausschließlich EU Recht Anwendung. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Änderungen des abgeschlossenen Vertrages sind nur in schriftlicher Form gültig.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

a) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
b) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäfts­verbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
c) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder ge­wöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Rechtswirksamkeit der Bestimmungen:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, soll dadurch die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Bedingung soll vielmehr so gelten, und soweit erforderlich und nach entspre­chender Anpassung so durchgeführt werden, daß sein wirtschaftlicher Zweck erreicht wird.

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Wir machen eine kurze Weihnachtspause, dann geht’s erholt weiter.

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24.12.2024 bis 01.01.2025

Wir wünschen Ihnen ein wunderbares Weihnachtsfest und einen gesunden Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Dental Repair Shop Team

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